Definition elektronische Signatur

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Elektronische Signatur

Wie funktioniert das technisch?

Einige erinnern sich noch an Pretty Good Privacy (PGP),  welches mittels einem privaten und einem öffentlichen Schlüssel ihre Daten so verschlüsselte, dass nur Sie und der Empfänger sie lesen konnten.

Eine digitale Signatur funktioniert so ähnlich! Technisch wird ein sogenanntes asymmetrische Kryptoverfahren genutzt, bei dem ein Sender mit Hilfe eines geheimen privaten Signaturschlüssels eine Nachricht, z.B. PDF, Bilder, Worddokument … einen Wert berechnet. Dieser Wert wird digitale Signatur genannt.  In einem zweiten Schritt wir mit Hilfe des öffentlichen Verifikationsschlüssels,  dem Public Key, die Möglichkeit geschaffen, dass ein beliebiger Empfänger, die eindeutige, nicht abstreitbare Urheberschaft und Integrität der Nachricht prüfen kann. Die Aufgabe eines Signaturdienstes ist es, diesen Signaturschlüssel, der erstellten Signatur einer Person eindeutig zuordnen zu können. Stellen Sie sich vor dass Sie garantieren müssten, dass sie mich beim schreiben dieser Zeilen gesehen hätten und mir dabei über die Schulter geschaut haben. Vor Gericht könnten Sie dies beeiden, genau das wir digital und zweifelsfrei durch die Technologie von Docusign belegt.

Eine elektronische Signatur ist die Möglichkeit ein Vertrag oder Dokument über eine Softwarelösung zu unterzeichnen. Eigentlich einfach, doch in der Praxis ist eine rechtssichere Umsetzung notwendig, wenn man Verträge digital abschliessen möchte. Zu diesen Zwecken nutzt, man eine „elektronische Unterschrift“.

Dies ist einfach, schnell und sicher möglich und zwar jederzeit, überall und über beliebige Geräte. Risiken reduzieren und Compliance steigern Wir bieten Ihnen damit einen vollständigen, rechtlich verbindlichen Prüfpfad, so dass Unternehmen in der Lage sind, interne Richhtlinien, Unterschriftsebenen und Vollmachten sowie Aufbewahrungspflichten für Unterlagen zu erfüllen und Risiken zu vermindern.

Die von der EU erlassene eIDAS Verordnung verlangt dass diese sichere elektronische Signaturen (Artikel 3 Nr. 10 bis 12 eIDAS Verordnung),  nach dem § 2 des Signaturgesetz erzeugt werden. Aussagen von Firmen, das machen wir selbst kann man nur bewundern, denn in der Regel wird dadurch rein rechtlich gar kein Vertrag geschlossen. Ein grosse Grauzone, deshalb ist DocuSign ja so erfolgreich da ihr Unternehmen damit auf der sicheren Seite ist.

Voraussetzung

Als Voraussetzung ist es notwendig, die Authentizität der Personen nachzuweisen. Zudem muss der Inhalt der elektronischen Dokumente und damit auch die digitale Unterschrift vor Missbrauch geschützt werden.

Wir bieten Ihnen gemeinsam mit DocuSign einen ausgereiftestes System, für die Implementierung eines Workflows und der Erstellung von elektronischen Signaturen. Ihre elektronische Signatur bezeugen für ihre Vertragspartner die Glaubwürdigkeit eines Dokuments.

Schnittstellen für Alle

DocuSign bietet hier eine optimale Voraussetzung, da es einfach zu bedienen ist und über jede nur denkbare Schnittstelle verfügt.

Egal ob Sie auf einem PC, MAC, Android Rechner über ein Tablett oder über Apps in den diversen Appstores signieren möchten, sie haben überall die Möglichkeit dies rechtssicher zu tun. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung ihrer Verträge in das digitale Zeitalter und schaffen für Sie Schnittstellenlösungen.

Autorisierung

Da „elektronische Signaturen“ im rechtlichen Sinne eine handschriftliche Unterschrift ersetzen, muss grundsätzlich sichergestellt werden, dass die verwendende Person auch autorisiert ist. Diese Autorisierung muss beim Signatur Dienst entsprechend nachvollziehbar dargestellt werden. So greift die Lösung auf verschiedene Parameter zurück, die den Schluss zulassen, dass der Vertragspartner, der ist der elektronisch signiert hat.

Unsere Lösung

Wir bieten Ihnen gemeinsam mit unserem Partner DocuSign eine Komplettlösung für ihr Unternehmen an, bei der alle Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Natürlich gelten die Sicherheitsregeln in beide Richtungen, sowohl für die Unternehmerunterschrift als auch für beispielsweise bei der Lieferung eingeholte Kundenunterschriften. Benutzbarkeit Die angebotene Anwendung ist so intuitiv zu bedienen und zu verstehen, dass Anfänger oder Computer-Profi die digitale Signatur einfach und schnell einsetzen können.

Glaubwürdigkeit Rechtssicherheit

 Das wichtigste Kriterium bei einer digitalen Signatur stellt die Rechtssicherheit dar. Schließlich ersetzt die elektronische Signatur nicht nur die klassische Unterschrift, sondern gleichzeitig auch das Siegel, welches die Unversehrtheit eines Briefes garantiert. Qualität und Handling Bei der Einführung der digitalen Signatur erwirbt ein Unternehmen natürlich nicht einfach einen „virtuellen Kugelschreiber“, mit dem die Kennzeichnung von Dokumenten erfolgt.

Kosten senken Zeit sparen

Kosten senken durch den Einsatz des Workflows erübrigt sich das Drucken, Faxen, Scannen, der Eilversand und die Nachverfolgung von Verträgen, um Informationen und Unterschriften einzuholen.

Oft ist es der Moment, wenn man über einen Vertrag z.B. telefonisch gesprochen hat, dieser innerhalb vom Minuten digital zu Signierung vorliegt, dass man ihn ohne Verzug vollständig ausfüllt und unterzeichnet.

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Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot oder aber weitere wichtige Informationen zu elektronischen Signatur