Rent a Datenschutzbeauftragten

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Datenschutz und deren Überwachung war das Kernthema der gesamten IT Branche im Jahr 2018!

Wussten Sie eigentlich, dass Datenschutzbeauftragte aus dem eigenen Unternehmen einen besonderen Kündigungsschutz erhält?  So ist die oftmals als Gefälligkeitsernennung erfolgte Installierung, ein gravierender Eingriff in das bestehende Arbeitsverhältnisses. Denn nach § 626 BGB machen Sie einen Mitarbeiter fast unkündbar, denn der Kündigungsschutz wirkt noch ein Jahr dessen Abberufung als Datenschutzbeauftragten. Hätten Sie das gewusst?

Ab wann Sind sie denn verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen?

Artikel 37 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt das. In Deutschland gibt es darüber hinaus ein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit der Präzisierungen im Artikel 38.

Nach der DSGVO müssen Unternehmen nur dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn ihre Kerntätigkeit in einer Datenverarbeitung besteht, welche „eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich“ macht (Art. 37 Abs. 1 des DSGVO).

  • Sie haben beispielsweise zehn Mitarbeitern, die personenbezogene Daten bei Ihnen im Hause verarbeiten
  • Ihr Unternehmen verarbeitet sensiblen (medizinische Daten oder strafrechtliche Verurteilungen) oder umfangreichen Datenverarbeitungen dann sind Sie verpflichtet
  • Markt- und Meinungsforschung Unternehmen die die Daten weiter veräussern

Nach folgenden können sie in Artikel 35 Absatz 7 der DSGVO ersehen, ob mindestens eine der folgende Bedingungen zutrifft:

  1. exakte Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der berechtigter Interessen der Verantwortlichen
  2. Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit über die Erhebung personenbezogener Daten bezogen auf den jeweiligen Zweck
  3. Welche Risiken für die Rechte der Betroffenen könnten entstehen.
  4. Abhilfemaßnahmen also Garantien, Sicherheitsvorkehrungen oder besondere Verfahren die sie tätigen könnten.

Rent a Datenschutzbeauftragter

Ihrem Unternehmen steht es frei einen externen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, wenn der folgende Eigenschaften nachweisen kann.

  • berufliche Qualifikation
  • Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis
  • Fähigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben
Gerne helfen wir Ihnen ihren Datenschutz in die rechtssichere Realität umzusetzen. Bitte kontaktieren Sie mich persönlich, damit wir gemeinsam darüber entscheiden können, welches Massnahmen sie vornehmen müssen um wirklich Datenschutzkonform zu sein.
Dies einfachen Projekt, der Anaylse des Ist-Zustanden bis zu Empfehlung gehen. Gerne bringen wir uns auch persönlich als als Externer Datenschutzbeauftragter, um die Umsetzungsüberwachung zu verfolgen. Ihre Mail Anfrage klicken Sie hier.

Was Sie noch wissen sollten:

Die Bestellung eines betrieblicher Datenschutzbeauftragter kann ohne die keine Mitbestimmung des Betriebsrat erfolgen. Wählen Sie einen ein Mitarbeiter des Betriebs der, die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten wahrnehmen soll, so kann in diesem Fall der Betriebsrat mitentscheiden!